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Berichtsvorlage

Dringlichkeitsentscheidung Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Baumaßnahmen an der Entwässerungsleitung SKO Herne (Wiedehopfstr. / Resser Wäldchen)

14/0026 17.12.2020 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Verbandsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass für die Baumaßnahmen an der Entwässerungsleitung SKO Herne im Bereich Wiedehopfstraße und Resser Wäldchen außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden sollen. Grundlage hierfür ist eine Dringlichkeitsentscheidung vom 13. November 2020.

Im Rahmen des Teilfinanzplans sind für diese Maßnahme Auszahlungen in Höhe von 240.000 Euro vorgesehen. Zur Deckung der im Jahr 2020 erforderlichen Mehrauszahlungen wird eine andere Investitionsmaßnahme herangezogen: Die Sanierung der Gutenbergstraße 47, die ursprünglich für das Jahr 2020 geplant war, wird in diesem Zeitraum nicht durchgeführt und stattdessen im Haushaltsjahr 2022 neu veranschlagt.

Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Bereitstellung eine Haushaltsverschlechterung eintritt. Die finanziellen Auswirkungen werden dabei als unerheblich im Sinne des § 81 Abs. 2 GO NRW eingestuft.

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