Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen 2022 für a. die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans b. den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. EUR Gesamtkosten c. den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
14/0467 · Berichtsvorlage · 18.01.2022
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0467 legt den aktuellen Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Jahresbauprogrammen für das Jahr 2022 dar. Die Programme umfassen verschiedene Maßnahmen im Bereich der Landesstraßen, darunter die Umsetzung des Landesstraßenausbauplans sowie den Um- und Ausbau von Landesstraßen, deren Gesamtkosten bis zu drei Millionen Euro betragen. Ein weiterer Schwerpunkt der Bauvorhaben liegt auf dem Radwegebau an bereits bestehenden Landesstraßen.
Die Vorlage wurde als gemeinsame Sitzungsvorlage der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt. Der Beschlussvorschlag für den Planungsausschuss sieht vor, den Sachstand zu den genannten Bauprogrammen zur Kenntnis zu nehmen. Die inhaltliche Grundlage der Vorlage bilden die detaillierten Berichte zu den drei oben aufgeführten Bereichen des Straßenbaus und der Radwegentwicklung im Rahmen der Landesplanung.
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