Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr Hier: Integration des Freizeitnetzes in das Regionale Radwegenetz
14/1428 · Beschlussvorlage · 02.02.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240202123817-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240202123845-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, das Regionale Radwegenetz auf Basis der Karte „Gesamtradwegenetz“ als Grundlage für das weitere Vorgehen zu beschließen. Damit soll das bestehende Freizeitradwegenetz in das Regionale Radwegenetz integriert werden. Der dazugehörige Arbeitsbericht zur Integration wird zur Kenntnis genommen.
Ziel dieser Zusammenführung ist es, die bisher getrennten Konzepte für den Alltags- und Freizeitradverkehr in einem einheitlichen Gesamtplan zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen redundante Planungsaktivitäten vermieden und die Pflege sowie Unterhaltung des Netzes optimiert werden. Im Rahmen eines Analyseprozesses wurden 53 Fokussierungsbereiche mit einer Gesamtlänge von 138 Kilometern in 34 Kommunen identifiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass Teile der Strecken im Regionalen Radwegenetz weitergeführt, andere parallel beibehalten oder planerisch nicht weiterverfolgt werden. Das daraus resultierende integrierte Gesamtnetz umfasst eine Länge von rund 3.200 Kilometern.
Die Integration dient als Baustein für eine systematisierte Infrastrukturplanung des RVR sowie der beteiligten Kommunen und Kreise. Die Vorlage weist darauf hin, dass für die Umsetzung keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt wurden.
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