Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.08.2020 ? 31.12.2020 für das Haushaltsjahr 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr wurde über die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2020 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2020 informiert. Die Berichtsvorlage legt dar, dass die entsprechenden überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen durch den Kämmerer autorisiert wurden.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahmen bildet § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Dieser regelt, dass überplanmäßige Ausgaben nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Gemäß dem im Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossenen Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept liegt die Entscheidungsgewalt für Ausgaben unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Bei Überschreitungen ab dieser Grenze ist der Verbandsausschuss zuständig.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für die genannten Haushaltsüberschreitungen keine zusätzliche Nachveranschlagung oder Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist, was einer Haushaltsneutralität oder -verbesserung entspricht. Die Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme durch das Gremium.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51802100128
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210218072548-0