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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Abrechnung der Corona-bedingten Sonderzuschüsse 2021

14/0674 · Berichtsvorlage · 18.07.2022

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Der Ausschuss für Wirtschaft und Beteiligungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat die Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Freizeitgesellschaften sowie die Ruhr Tourismus GmbH zur Kenntnis genommen. Basierend auf den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2021 wurden im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 4,5 Millionen Euro an Corona-bedingten Sonderzuschüssen geleistet, wovon 3,6 Millionen Euro tatsächlich benötigt wurden. Nicht verwendete Mittel sind an den RVR zurückzuführen. Im Fall der Revierpark Wischlingen GmbH konnten die Zuschüsse die Schäden nicht vollständig decken, wobei seitens der Gesellschafter keine Nachschusszahlung vorgesehen ist.

Für das Jahr 2022 wurden im Haushaltsplan Sonderzuschüsse in Höhe von insgesamt 1,0 Millionen Euro für die Freizeitgesellschaften und 705.000 Euro für die Ruhr Tourismus GmbH veranschlagt. Trotz der Fortführung des Geschäftsbetriebs unter geltenden Hygienevorschriften bestehen Herausforderungen durch steigende Energie- und Instandhaltungskosten infolge des Ukraine-Krieges sowie ein Fachkräftemangel in den Bereichen Gastronomie und Badbetrieb. Bei der Ruhr Tourismus GmbH wird nach Verrechnung der Zuschüsse weiterhin ein Mehrbedarf verzeichnet, wobei aufgrund positiver Umsatzentwicklungen eine Entspannung erwartet wird. Aktuell sind keine zusätzlichen Corona-bedingten Sonderzuschüsse für 2022 erforderlich, die Liquiditätslage der Gesellschaften wird jedoch weiterhin engmaschig kontrolliert.

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