Neuaufstellung der Bedarfspläne für ÖPNV, Landesstraßen und Radschnellverbindungen des Landes Nordrhein-Westfalen
14/1654 · Berichtsvorlage · 08.08.2024
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240812122324-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240812122324-1
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20240812122325-2
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20240812122326-3
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Mobilität des Regionalverbands Ruhr (RVR) nimmt die Maßnahmenvorschläge zur Neuaufstellung der Bedarfspläne für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die Landesstraßen sowie die erstmalige Erstellung eines Bedarfsplans für Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis. Diese Pläne dienen als Grundlage für langfristige Entscheidungen zu Infrastrukturmaßnahmen auf Basis von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Im Bereich des ÖPNV hat der RVR insgesamt 149 Maßnahmenvorschläge an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) sowie die Bezirksregierung Münster übermittelt. Diese setzen sich aus 49 Maßnahmen aus dem bestehenden Bedarfsplan von 2006 und 100 neuen Vorschlägen zusammen, die den Schienen- und Straßenpersonennahverkehr umfassen. Für den Landesstraßenbedarfsplan wurden 22 Maßnahmen angemeldet, welche 14 Projekte aus der bisherigen Planung sowie acht neue, im Regionalplan Ruhr enthaltene Vorhaben beinhalten.
Hinsichtlich der Radschnellverbindungen hat der RVR das Konzept des regionalen Radwegenetzes eingereicht. Ergänzende Stellungnahmen zu potenziellen Radvorrangrouten und Radwegen werden bis zum 21. Dezember an das Ministerium übermittelt. Der Prozess umfasst die Beteiligung von Kommunen sowie regionalen Planungsträgern. Die Bezirksregierungen bereiten die gesammelten Stellungnahmen auf, um diese bis zum 17. Oktober 2024 dem zuständigen Ministerium vorzulegen. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf den Haushalt des RVR.
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