Herstellung des Benehmens mit der Mitgliedskörperschaften für die Nachtragssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026
14/2278 · Beschlussvorlage · 18.09.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250919100529-0
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/2278 wird die Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften zur Nachtragssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 behandelt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens haben verschiedene Kommunen, darunter die Städte Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Bottrop und Mülheim an der Ruhr sowie die Kreise Unna, Wesel und Ennepe-Ruhr, Einwendungen erhoben. Diese fordern eine konsequente Umsetzung von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen, um das strukturelle Haushaltsdefizit zu verringern und die Kommunalfinanzen zu entlasten. Eine Stellungnahme der Stadt Herne liegt ebenfalls vor.
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) empfiehlt, diese Einwendungen zurückzuweisen. Als Begründung wird auf den geltenden Haushaltskonsolidierungsplan für die Jahre 2025 bis 2029 verwiesen, der ein Einsparvolumen von 58,16 Millionen Euro im konsumtiven Bereich und 42,85 Millionen Euro im investiven Bereich vorsieht. Darüber hinaus wird auf die Nutzung der Ausgleichsrücklage zur Reduzierung der Umlagebelastung sowie auf die fortgesetzte Kontrolle der Personalaufwendungen hingewiesen. Der Hebesatz der Verbandsumlage bleibt unverändert bei 0,68 Prozent, wie er bereits seit dem Jahr 2020 konstant gehalten wird.
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