Programm Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. ? Gesamtkosten (Titel 777 12): Priorisierung der Maßnahmen für das Jahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2020 über die Priorisierung von Maßnahmen im Programm zum Um- und Ausbau von Landesstraßen. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 14/0012 befasst sich mit Projekten, deren Gesamtkosten pro Maßnahme einen Betrag von drei Millionen Euro nicht überschreiten.
Der Vorschlag zur Entscheidung wurde gemeinsam von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Gegenstand des Beschlusses ist die Festlegung der Prioritätenliste für das Jahr 2021 gemäß der in der Vorlage enthaltenen Anlage 1. Diese umfasst die Top-30-Maßnahmen sowie eine Aufstellung weiterer Projekte für das kommende Jahr.
Zusätzlich zur Priorisierung der Kernmaßnahmen enthält die Vorlage Informationen über weitere geplante Um- und Ausbauprojekte im Rahmen des Programms. Zudem wird eine Übersicht bereitgestellt, die neue sowie veränderte Projekte im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Die Vorlage dient der verbindlichen Planung der Straßenbauvorhaben innerhalb des genannten Kostenrahmens.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201026152842-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201026152846-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20201026152847-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20201026152849-0