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Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien)

14/0886 · Berichtsvorlage · 19.01.2023

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Die Regionalplanungsbehörde informiert über einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans (LEP NRW). Der Erlass dient der Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien, insbesondere bei Wind- und Solarenergie.

Im Bereich der Windenergie konkretisiert die Vorlage die Nutzung von Nadelwäldern sowie von Kalamitätsflächen, also durch Sturm oder Krankheiten entstandenen Waldausfallflächen. Davon ausgenommen sind jedoch Laub- und Mischwälder, Flächen mit besonderen Naturschutzfunktionen sowie Gemeinden mit einem Waldanteil von unter 20 Prozent.

Für die Freiflächen-Solarenergie werden Bereiche entlang von Bundesfernstraßen und überregionalen Schienenwegen in einer Entfernung von bis zu 500 Metern für die bauleitplanerische Nutzung als möglich ausgewiesen. In Siedlungsbereichen soll die Errichtung von Solaranlagen auf ungenutzten Flächen als Ergänzung oder Arrondierung erfolgen. Als potenzielle Standorte werden zudem Brachflächen, Deponien und Halden genannt.

Hinsichtlich der Biogasanlagen ermöglicht der Erlass angemessene räumliche Erweiterungen bestehender Betriebsstandorte. Die Vorlage macht keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt geltend.

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