BSAB-Flächen im zweiten Entwurf des Regionalplan Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Flächen für die Gewinnung von Kies und Kiessand im zweiten Entwurf des Regionalplans Ruhr reagiert. Dabei werden verschiedene rechtliche und fachliche Änderungen berücksichtigt. Durch das Netzausbau-Beschleunigungsgesetz werden bestimmte Korridore für Stromtrassen von der Festlegung als Abgrabungsbereiche ausgeschlossen. Zudem sieht der Landesentwicklungsplan NRW eine Verlängerung des Versorgungszeitraums von 20 auf 25 Jahre vor, was die Planung der räumlichen Steuerung beeinflusst. Aktualisierte Daten zum Bodenschutz könnten zudem zu einer Reduzierung bestimmter Flächen führen.
Als Grundlage für den neuen Entwurf dient nun der Monitoringbericht aus dem Jahr 2020, der auf aktuellen Luftbildern basiert. Das Sicherungserfordernnis für die Rohstoffgruppe Kies/Kiessand steigt von bisher 134 Millionen Kubikmetern auf voraussächliche 175 Millionen Kubikmeter an, basierend auf einer jährlichen Förderung von 7 Millionen Kubikmetern über den erweiterten Zeitraum. Diese Volumensteigerung kann zu einer Veränderung der insgesamt festzulegenden Flächen führen.
Hinsichtlich der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es aktuell keine unmittelbaren Änderungen für die Festlegung von Abgrabungsbereichen. Die Entscheidung über den Regionalplan obliegt der Verbandsversammlung. Die entsprechenden Unterlagen werden vor der Beschlussfassung im Ratsinformationssystem des Regionalverbands Ruhr öffentlich einsehbar sein. Vor Beginn der zweiten Offenlage ist zudem eine Abgrabungskonferenz geplant, um über die veränderte Flächenkulisse und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren.
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