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Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH

14/2131 · Beschlussvorlage · 19.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhrwind Herten GmbH. Die Vorlage sieht vor, den Vertrag aufgrund eines Gesellschafterwechsels anzupassen, nachdem der Regionalverband seine Anteile an der Gesellschaft an die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) veräußert hat.

Zusätzlich sollen die Satzungsänderungen rechtliche Vorgaben des dritten Neuen Kommunalfinanzreformgesetzes (NKFWG) sowie Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen berücksichtigen. Ein wesentlicher Bestandteil der Anpassung ist die Regelung zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüches. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin dazu verpflichtet werden, ihre Abschlüsse nach den Standards großer Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie (CSRD) befreit werden.

Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Änderungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt haben und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.

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