Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Vertretungsregelung für Mitglieder des RVR im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Xanten GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der Regelung für die Vertretung im Verwaltungsrat der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der RVR ist mit einem Anteil von 50 Prozent an dieser Gesellschaft beteiligt, während die Stadt Xanten und der Kreis Wesel jeweils 25 Prozent halten.
Aufgrund eines Wunsches aus dem Verwaltungsrat soll für die vom RVR entsandten Mitglieder eine Vertretungsregelung etabliert werden. Bisher wurden keine Stellvertretungen benannt, da durch technische Möglichkeiten wie hybride Sitzungen eine Mitbestimmung auch im Verhinderungsfall ermöglicht wurde und die Mandate als persönlich wahrnehmbare Aufgaben betrachtet wurden. Der Gesellschaftsvertrag der Freizeitzentrum Xanten GmbH sieht jedoch die Benennung von Stellvertretern vor, wobei diese nur im Vertretungsfall anwesenheitsberechtigt sind. Die Mitgesellschafter haben für ihre Mitglieder bereits entsprechende Regelungen getroffen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von Stellvertretungen für fünf Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor. Für das sechste Verwaltungsratsmandat, welches derzeit durch einen Vertreter der Verwaltung wahrgenommen wird, kann der Regionaldirektor bei Bedarf eine Vertretung bestimmen. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und im Rahmen des Klima-Checks keine klimarelevanten Folgen zu erwarten sind.
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