Antwort auf die Anfrage der AfD-Gruppe Seitz: Flächenverbrauch für die Windenergie
14/2274-1 · Gruppenanfrage Antwort · 19.09.2025
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der AfD-Gruppe Seitz zum Flächenverbrauch für Windenergie im Rahmen der ersten Änderung des Regionalplans Ruhr reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Frage, welche Flächentypen wie etwa Wald, Landwirtschaft oder Gewerbe durch die Ausweisung neuer Windenergiebereiche in ihrer Größenordnung verringert werden sollen.
Nach Angaben der Verwaltung werden die im Rahmen der ersten Änderung vorgeschlagenen Windenergiebereiche als überlagernde Festlegungen über den bereits bestehenden Festlegungen im Freiraum geplant. Infolgedessen wird durch diese überlagernden Bereiche keine der vorhandenen Festlegungskategorien in ihrer Fläche verringert.
Dies gilt auch für die Infrastruktur, die für die Anbindung von Windenergievorhaben an das Verteil- und Übertragungsnetz erforderlich ist, sofern eine regionalplanerische Festlegung notwendig wird. Auch diese erfolgt ausschließlich als überlagernde Festlegung. Eine Prognose über die konkrete Flächeninanspruchnahme durch den Ausbau erneuerbarer Energien kann auf der Ebene der Regionalplanung nicht erstellt werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter).