15. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Münster Teilabschnitt Emscher-Lippe in der Stadt Marl Veranlassung der Bekanntmachung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde über die anstehende Bekanntmachung der 15. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Emscher-Lippe, im Bereich der Stadt Marl in Kenntnis gesetzt. Die Landesplanungsbehörde wird die entsprechende Veröffentlichung gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veranlassen.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den die Verbandsversammlung bereits am 25. Juni 2021 gefasst hatte. Im Rahmen der anschließenden Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird die 15. Regionalplanänderung für das Gebiet der Stadt Marl rechtskräftig.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich, da der Vorgang haushaltsneutral bleibt. Die vorliegende Berichtsvorlage dient somit der Information der Gremien über den Abschluss des Prüfverfahrens und die bevorstehende Rechtskraft der Planänderung.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211019105659-0