Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
14/2135 · Beschlussvorlage · 20.05.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250520123741-0
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH. Ziel der Vorlage ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen anzupassen. Dabei sollen Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, dazu verpflichtet werden, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften zu erstellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen sie jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Die vorgeschlagene Änderung berücksichtigt zudem Anpassungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie redaktionelle Korrekturen. Der Regionalverband Ruhr hält mit 64,14 % die Mehrheit an der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; weitere Anteile halten unter anderem die Städte Duisburg, Bochum, Essen und Witten sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW übernommen werden. Die Umsetzung der Beschlüsse soll durch die Gesellschaftervertreterin des RVR sowie die Verwaltung erfolgen. Laut Vorlage ergeben sich aus den Anpassungen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Folgen.
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