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Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/2136 · Beschlussvorlage · 20.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Beschlussvorlage 14/2136 sieht Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Business Metropole Ruhr GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr ist alleiniger Gesellschafter der Gesellschaft. Die vorgeschlagenen Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD. Ziel der Anpassungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu befreien, während die Anforderungen an die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse bestehen bleiben sollen. Da die EU-Richtlinie in Deutschland bisher nicht in nationales Recht umgesetzt wurde und die Business Metropole Ruhr GmbH nach Größenkriterien als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft ist, besteht aktuell keine unmittelbare Berichtspflicht.

Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafterversammlung der Business Metropole Ruhr GmbH haben den Änderungen bereits zugestimmt und diese empfohlen. Die Verbandsversammlung soll die Änderungen vorbehaltlich der Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW beschließen. Die Umsetzung der Vorlage hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen.

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