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Angelegenheiten der Ruhr Tourismus GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/2139 · Beschlussvorlage · 20.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Beschlussvorlage 14/213

sieht eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Ruhr Tourismus GmbH vor. Der Regionalverband Ruhr, der alleinige Gesellschafter der Gesellschaft ist, beabsichtigt, die Satzung an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.

Im Zentrum der Anpassungen steht die Umsetzung von Vorgaben zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen gemäß dem 3. NKFWG sowie die Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Pflicht zur Erstellung von Jahresabschlüssen auf dem Niveau großer Kapitalgesellschaften beizubehalten, die Gesellschaft jedoch ausdrücklich von der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Da die Ruhr Tourismus GmbH nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll diese Befreiung gesellschaftsvertraglich verankert werden.

Der Aufsichtsrat der Ruhr Tourismus GmbH hat die vorgeschlagenen Änderungen bereits beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen. Die Verbandsversammlung soll den Beschluss unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW fassen. Aus der Vorlage gehen keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie keine klimarelevanten Folgen hervor.

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