Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Seegesellschaft Haltern mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
14/2140 · Beschlussvorlage · 20.05.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250520132037-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Seegesellschaft Haltern mbH beschließen. Die Anpassung dient der Umsetzung eines Beschlusses aus dem Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst werden sollen. Dies umfasst insbesondere Regelungen des 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie Anpassungen an die geänderte Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD für Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften sind, während die Standards für die Jahresabschlüsse gewahrt bleiben. Zudem werden redaktionelle Änderungen vorgenommen, um unter anderem die Durchführung digitaler oder hybrider Gesellschafterversammlungen rechtlich abzusichern.
Die Seegesellschaft Haltern mbH wird vom Regionalverband Ruhr, dem Kreis Recklinghausen, der Gelsenwasser AG und der Stadt Haltern am See zu jeweils 25 Prozent gehalten. Die vorgeschlagene Änderung ist haushaltsneutral und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
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