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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.04. - 30.06.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1702 · Berichtsvorlage · 20.08.2024 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Die Berichtsvorlage dient der Kenntnisnahme der durch den Kämmerer vorgenommenen Entscheidungen gemäß § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Nach den Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist die Entscheidungskompetenz für überplanmäßige sowie außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach deren Höhe gestaffelt. Der Kämmerer entscheidet über Beträge unterhalb von 100.000 Euro (RVR-Eigenanteil), während Haushaltsüberschreitungen ab einer Summe von 100.000 Euro die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern.

Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss sowie in der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung gesetzt.

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