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Einbringung des Entwurfs zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsplanes

14/1706 · Beschlussvorlage · 20.08.2024 · Verbandsausschuss

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Der Entwurf zur Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungsplans (HKP) für die Jahre 2025 und 2026 wurde dem Verbandsausschuss sowie den Fachausschüssen zur Beratung vorgelegt. Obwohl der Regionalverband Ruhr aufgrund der mittelfristigen Ergebnisplanung kein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 GO NRW benötigt, wird dieser Plan zur Entlastung der Mitgliedskommunationen erstellt.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, die konsumtiven Konsolidierungsbeiträge im Jahr 2025 auf 13,6 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf 8,8 Millionen Euro zu erhöhen. Neben bestehenden Maßnahmen wie der Umsetzung einer befristeten Wiederbesetzungssperre bei Stellen sowie der Hebung von Erträgen aus Gewinnanteilen von Beteiligungsgesellschaften werden neue Bestandteile integriert. Dazu gehören die Reduzierung von Beteiligungszuschüssen um 1,4 Millionen Euro im Jahr 2025 und um 821.000 Euro im Jahr 2026 sowie die Beanspruchung der eigenen Ausgleichsrücklage des RVR zur Verringerung des jährlichen Betriebskostenzuschusses. Letzteres soll in 2025 einen Betrag von 1,9 Millionen Euro und in 2026 einen Betrag von 1,6 Millionen Euro umfassen. Die Erhöhung der Konsolidierungsbeiträge ist unter anderem auf gesteigerte Gewinnausschüttungen aus der Beteiligungslandschaft zurückzuführen. Der Saldo aus der Investitionstätigkeit wird im Jahr 2025 um 16,2 Millionen Euro und im Jahr 2026 um 7,9 Millionen Euro konsolidiert.

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