Regionalplan Ruhr (RP Ruhr) für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr hier: Feststellungsbeschluss
14/1241 · Beschlussvorlage · 20.09.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230925154550-0
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- Anlage 3 als PDF ↗ · 20231002140528-1
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20231002140957-0
- Anlage 5 als PDF ↗ · 20231004094649-0
- Anlage 6 als PDF ↗ · 20231002130404-0
- Anlage 7 als PDF ↗ · 20231004095253-0
- Anlage 8 als PDF ↗ · 20231004095427-0
- Anlage 9 als PDF ↗ · 20231004095553-0
- Anlage 10 als PDF ↗ · 20231004100144-0
- Anlage 11 als PDF ↗ · 20231002130413-1
- Anlage 12 als PDF ↗ · 20231002130430-2
- Anlage 13 als PDF ↗ · 20231002130510-3
- Anlage 14 als PDF ↗ · 20231002130517-4
- Anlage 15 als PDF ↗ · 20231002130537-5
- Anlage 16 als PDF ↗ · 20231002130836-6
- Anlage 17 als PDF ↗ · 20231002130837-7
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr steht vor dem Beschluss, den Regionalplan Ruhr förmlich festzustellen. Mit diesem Schritt werden die bisher gültigen Regionalpläne der Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sowie Teile des Regionalen Flächennutzungsplans der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr abgelöst. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Integration des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ in das Gesamtplanwerk. Dieser dient der planerischen Sicherung von Flächen für großflächige gewerbliche und industrielle Nutzungen zur Förderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden mehrere Beteiligungsrunden für die Öffentlichkeit sowie öffentliche Stellen durchgeführt. Die Verbandsversammlung nimmt die Berichte über diese Verfahren zur Kenntnis, weist jedoch Anregungen und Bedenken zurück, bei denen im Rahmen der Beteiligung keine Einigung erzielt werden konnte. Nach der förmlichen Anzeige beim Land wird der Regionalplan nach erfolgter Rechtsprüfung durch die Landesplanungsbehörde in Kraft treten.
Aufgrund der aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen und Änderungen im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen ist eine erste Änderung des Regionalplans Ruhr bereits in Vorbereitung. Die Regionalplanungsbehörde wurde beauftragt, zeitnah einen Aufstellungsbeschluss zur Festlegung von Windenergiebereichen vorzubereiten. Der Plan umfasst zudem Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung sowie eine umfassende Umweltprüfung.
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