Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr Veranlassung der Bekanntmachung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wurde darüber informiert, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr veranlassen wird. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes.
Grundlage für diesen Vorgang ist der Aufstellungsbeschluss, den der Regionalrat in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 mehrheitlich gefasst hat. Der Sachliche Teilplan wurde im Anschluss der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung vorgelegt. Das Ergebnis dieser Prüfung ergab keine Einwendungen gegen den Plan. Mit dem Erlass der Bekanntmachung im Landesblatt wird der Sachliche Teilplan rechtskräftig.
Aus finanzieller Sicht sind keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen, da für diesen Vorgang keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich ist. Die Vorlage dient somit der förmlichen Kenntnisnahme des Abschlusses des Prüfverfahrens und der bevorstehenden Rechtskraft des Teilplans.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211020111816-0