Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Bereitstellung von Sonderzuschüssen und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2024 bis 2026
14/1307 · Beschlussvorlage · 20.10.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20231026110959-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Freizeitzentrum Xanten GmbH (FZX GmbH). Aufgrund von Ertragsrückgängen in den Bereichen Gastronomie, Wassersport und Veranstaltungen infolge witterungsbedingter Besucherausfälle sowie Entwicklungen beim Xantener Oktoberfest wurde für das Jahr 2023 eine Liquiditätsunterdeckung prognostiziert.
Zur Sicherstellung der Liquidität im Jahr 2023 wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro vorgeschlagen, wobei die Deckung durch Einsparungen im allgemeinen Personalkostenbudget erfolgt. Für das Jahr 2024 ist zudem ein Liquiditätssonderzuschuss von 100.000 Euro vorgesehen. Um eine strategische Neuausrichtung der Gesellschaft zu unterstützen, die auf Kosteneinsparungen und die Entwicklung witterungsunabhängiger Einnahmen abzielt, soll in den Jahren 2024 und 2025 ein Transformationssonderzuschuss von jeweils 100.000 Euro gewährt werden. Diese Zuschüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Parallel dazu ist die Neufassung der Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2024 bis 2026 geplant, um die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse neu zu regeln. Die Gesellschaftervertreterin des Regionalverbandes Ruhr wurde beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zur Änderung der Vereinbarung zu fassen. Eine Interimslösung zur kurzfristigen Sicherung der Liquidität durch ein Darlehen von bis zu 800.000 Euro mit einem Zinssatz von 4,0 Prozent p. a. wurde bereits durch den Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung genehmigt.
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