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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW

14/1853 · Beschlussvorlage · 20.11.2024 · Verbandsausschuss

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Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1853 seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW an die Verbandsversammlung weiter. Mit dieser Stellungnahme wird auch der Bericht der Märkischen Revision GmbH zur Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 vorgelegt.

Gegenstand der Vorlage sind die Feststellung des Gesamtabschlusses 2022, die Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Der Verbandsausschuss wird die Vorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 vorberatend behandeln, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung für den 13. Dezember 2024 vorgesehen ist.

Die Unterlagen weisen darauf hin, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.

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