Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023, Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023
14/1854 · Beschlussvorlage · 20.11.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241120153656-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20241120154749-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat seinen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vorgelegt. Im Rahmen der Prüfung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hat der Ausschuss den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft und dabei keine Einwendungen erhoben. Der Bericht wird nun zur weiteren Beratung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung den geprüften Jahresabschluss 2023 nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen feststellt. Zudem wird die Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für das Geschäftsjahr 2023 beantragt. Die Beratung im Verbandsausschuss ist für den 2. Dezember 2024 angesetzt, während die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2024 erfolgen soll. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Beschluss keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Veränderungen entstehen.
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