EKOCity Abfallwirtschaftsverband - Wechsel des stellvertretenden Mitglieds in der Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/1959 des Regionalverbandes Ruhr sieht einen Wechsel in der Verbandsversammlung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes vor. Die Verbandsversammlung soll ein neues stellvertretendes Mitglied bestellen, welches die bisherige Vertreterin des Regionaldirektors in diesem Gremium vertreten soll.
Der personelle Wechsel wird notwendig, da das bisherige stellvertretende Mitglied aus dem Dienst des Regionalverbandes ausgeschieden ist. Laut der Satzung des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes ist vorgesehen, dass der Regionaldirektor oder eine von ihm vorgeschlagene Person des Regionalverbandes in der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes vertreten ist.
Die Vorlage wird im Verbandsausschuss am 10. Februar 2025 vorberatend behandelt und steht anschließend am 21. Februar 2025 zur Entscheidung in der Verbandsversammlung. Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes verbunden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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