Förderanträge Förderfonds 'Interkultur Ruhr' unter 5.000 EUR bewilligt durch die Regionaldirektorin
14/0946 · Berichtsvorlage · 21.02.2023
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230301102141-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230227124623-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat Förderanträge für den Förderfonds „Interkultur Ruhr“ bewilligt, sofern die beantragten Beträge unter 5.000 Euro liegen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wurde im Rahmen der Berichtsvorlage 14/0946 über diese Entscheidungen in Kenntnis gesetzt.
Die vorliegende Unterlage führt dazu aus, dass für die Bewilligung dieser Anträge keine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die finanziellen Auswirkungen werden als haushaltsneutral eingestuft, da die entsprechenden Mittel bereits im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Eine Abweichung zwischen den veranschlagten und den tatsächlich benötigten Mitteln wird für die kommenden Haushaltsjahre nicht ausgewiesen. Eine detaillierte Auflistung der einzelnen Förderanträge sowie eine entsprechende Übersicht sind in den Anlagen der Drucksache enthalten.
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