Förderanträge Förderfonds 'Interkultur Ruhr' über 5.000 EUR
14/0947 · Beschlussvorlage · 21.02.2023
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230228091950-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230228112004-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt des Regionalverbandes Ruhr wird in seiner Sitzung am 9. März 2023 über die Bewilligung von Förderanträgen aus dem Fonds „Interkultur Ruhr“ entscheiden. Die Beschlussvorlage Nummer 14/0947 regelt die Entscheidung über die in den Anlagen der Vorlage aufgeführten Anträge.
Das beantragte Gesamtvolumen für diese Förderungen beläuft sich auf 5.000 Euro. Der Ausschuss soll über die Projekte entscheiden, welche in der beigefügten Übersichtsliste sowie in den detaillierten Förderanträgen (Anlage 1 und 2) dokumentiert sind.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Vorlage ist vermerkt, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die Entscheidung wird als haushaltsneutral eingestuft, da die entsprechenden Mittel bereits im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Die Unterlagen wurden unter Beteiligung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel zur Beratung vorgelegt.
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