Ausbau der Erneuerbaren Energien auf RVR Liegenschaften
14/1025 · Beschlussvorlage · 21.04.2023 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20230509095216-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20230509095202-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr plant, den Ausbau erneuerbarer Energien auf seinen Liegenschaften zu forcieren. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für Standorte mit bereits laufenden Windenergie-Planungen Dritter den Abschluss von Gestattungsverträgen zu marktgerechten Konditionen vor, um bestehende Projekte zu unterstützen und den Ausbau zu beschleunigen.
Für bestimmte Windenergie-Standorte auf Halden und Waldflächen sowie ausgewählte Photovoltaik-Flächen soll zunächst eine interne Abstimmung mit der AGR erfolgen, um konzerninterne Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Standorte, die nicht durch die AGR entwickelt werden, sollen über ein Interessensbekundungsverfahren an Projektierer und Betreiber vergeben werden.
Über die reine Verpachtung von Flächen hinaus wird eine Beteiligung des RVR an Betreibergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG vorgeschlagen. Ziel ist es, neben den Pachteinnahmen gegebenenfalls auch Gewinnausschüttungen zu generieren. Die Verwaltung prüft hierzu die wirtschaftliche Umsetzbarkeit sowie die Gründung einer Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung.
Die Grundlage bildet eine Potenzialanalyse, bei der 22 Standorte für Windenergie sowie 10 Flächen für Photovoltaik und neun Bereiche für schwimmende PV-Anlagen identifiziert wurden. Die Strategie konzentriert sich auf die Technologien Wind und Solar, wobei die Maximierung des Stromertrags sowie die Förderung regionaler Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung im Fokus stehen.
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