Nebeneinnahmen des Regionaldirektors
14/2144 · Berichtsvorlage · 21.05.2025 · Verbandsausschuss
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Der Verbandsausschuss des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Nebeneinnahmen des Regionaldirektors für das Rechnungsjahr 2024 informiert. Die Berichtsvorlage basiert auf der Meldepflicht gemäß § 53 des Landesbeamtengesetzes NRW, wonach Beamte ihre Vergütungen aus Nebentätigkeiten gegenüber ihrer Dienstvorgesetzten Stelle offenlegen müssen.
Die Einkünfte setzen sich aus zwei Bereichen zusammen. Im ersten Bereich wurden Aufsichtsratstätigkeiten für Tochtergesellschaften des RVR – namentlich BMR, RTG und AGR – mit einem Gesamtbetrag von 4.796,78 Euro ausgewiesen. Der zweite Bereich umfasst Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Hieraus resultierten Einnahmen aus einer Aufsichtsratstätigkeit bei der RWE Power AG sowie aus einer Vertreterversammlung der Signal Iduna Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 23.500,00 Euro.
Aus den Nebeneinnahmen ergibt sich keine Abführungspflicht gemäß der Nebentätigkeitsverordnung des Landes NRW. Zudem sind für den Haushalt keine finanziellen Auswirkungen oder Nachveranschlagungen erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der vorliegenden Vorlage.
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