Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG
14/1117 · Beschlussvorlage · 21.06.2023 · Verbandsausschuss
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▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Beschlussvorlage 14/1117 zum Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sich die Versammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 21. Juni 2023 anschließt und das erforderliche Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW erteilt. Eine solche Zustimmung ist notwendig, da Änderungen an den regionalplanerischen Festlegungen des RFNP im Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr durchgeführt werden müssen.
Das Verfahren betrifft eine planrechtliche Änderung im Bereich Bottroper Straße / Hilgerstraße -Thurmfeld- in der Stadt Essen. Laut der Regionalplanungsbehörde steht die Änderung 46 E im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr. Die zu prüfenden Unterlagen umfassen unter anderem eine zeichnerische Festlegung, einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Im Rahmen des Verfahrens wird zudem eine Umweltprüfung durchgeführt, welche die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in die Abwägung einbezieht. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands Ruhr zu erwarten.
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