7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - zur Änderung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie Änderung des textlichen Ziels 12 (2) - Feststellungsbeschluss -
14/0694 · Beschlussvorlage · 21.07.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220725093016-2
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20220725093015-0
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20220725093016-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil. Gegenstand der Beschlussvorlage 14/0694 ist die Umwidmung eines Bereichs für gewerbliche und industrielle Nutzungen mit bergbaulicher Zweckbindung in einen Allgemeinen Siedlungsbereich auf dem Gebiet der Stadt Hamm sowie eine Änderung des textlichen Ziels 12 (2).
Die Planung dient dazu, die regionalplanerischen Voraussetzungen für die städtebauliche Umstrukturierung der ehemaligen Bergwerksflächen Heinrich Robert in den Stadtteilen Hamm Pelkum und Hamm Herringen zu schaffen. Die Stadt Hamm hatte die entsprechende Änderung bereits im September 2021 beantragt. Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sowie von betroffenen öffentlichen Stellen eingeholt. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen.
Mit dem beantragten Feststellungsbeschluss soll die Änderung des Regionalplans offiziell bestätigt werden, damit die Regionalplanungsbehörde die Anpassung der Landesplanungsbehörde anzeigen kann. Für den Haushalt ergeben sich aus dieser Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder notwendigen Nachveranschlagungen.
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