Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften Maximilianpark Hamm GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
14/2147 · Beschlussvorlage · 22.05.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250522142145-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Maximilianpark Hamm GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Satzung unter dem Vorbehalt der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW anzupassen. Ziel der Änderungen ist es, die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen im Einklang mit dem 3. NKFWG zu gestalten. Dabei sollen Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 HGB sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse wie große Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben, jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.
Zusätzlich beinhalten die vorgeschlagenen Änderungen Regelungen infolge einer Kapitalherabsetzung sowie des Verkaufs von Anteilen an die Stadt Hamm. Durch diesen Anteilsverkauf verringert sich die Anzahl der Mitglieder des Regionalverbandes Ruhr im Aufsichtsrat von sechs auf fünf Personen. Aufgrund der daraus resultierenden Mehrheitsbeteiligung übernimmt die Stadt Hamm den dauerhaften Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Verwaltung ist beauftragt, die Umsetzung der Beschlüsse sowie etwaige erforderliche redaktionelle oder rechtliche Anpassungen zu veranlassen, sofern der wesentliche Inhalt des Beschlusses nicht beeinträchtigt wird. Die Vorlage weist keine Auswirkungen auf den Haushalt aus.
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