Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Umsetzungstand Onlinezugangsgesetz
14/1185-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 22.08.2023
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Die CDU-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) den aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) angefragt. Die Verwaltung erläutert in ihrer Antwort, dass der derzeitige Anwendungsbereich des Gesetzes auf Bund und Länder beschränkt ist, eine gesetzliche Änderung jedoch die Einbeziehung von Kommunen und Gemeindeverbänden vorsieht. Damit wird der RVR künftig formal in der Umsetzungspflicht stehen.
Die Verwaltung hat bereits im Jahr 2021 relevante Verwaltungsleistungen identifiziert. Im Bereich der öffentlichen Vergaben erfolgt die Abwicklung digital über den Vergabemarktplatz NRW sowie ein Vergabemanagementsystem. Die Veröffentlichung raumbezogener Planwerke ist online über das Internet und einen interaktiven Stadtplan möglich. Für Bibliotheks- und Archivangebote werden digitale Dienste wie der Online-Bibliothekskatalog genutzt, während ein digitales Archiv in Zusammenarbeit mit dem Haus der Geschichte Bochum und dem LWL derzeit aufgebaut wird. Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz werden über das Portal „Beteiligung-online“ abgewickelt.
Über die Vorgaben des OZG hinaus bietet die Verwaltung weitere digitale Angebote wie das Statistikportal Ruhr, das Geoportal Ruhr sowie ein Open Data Portal an. Auch interne Prozesse, etwa die digitale Rechnungsstellung oder das Bewerbermanagement, sind digitalisiert. Ein Projekt zum Thema Digital Health in Kooperation mit MedEcon Ruhr befindet sich derzeit im Aufbau.
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