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Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER) - Bürgschaftsübernahme für den Anteil der Bundesmittel des Eisenbahn-Bundesamtes - EBA (50 % der förderfähigen Kosten) für die Ersatzinvestition der Gleiserneuerung zwischen km 60,85 und 62,10 (Teil A) sowie km 66,07 und 67,03 (Teil B) der Strecke Hattingen - Wengern-Ost

14/2281 · Beschlussvorlage · 22.09.2025 · Verbandsausschuss

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Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft zugunsten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH (TER). Die Beschlussvorlage 14/2281 sieht vor, dass der Verband gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eine Bürgschaft in Höhe von bis zu 50 Prozent des förderfähigen Betrages übernimmt. Dies entspricht einem Maximalbetrag von 468.660 Euro für die Gleiserneuerung auf der Strecke zwischen Hattingen und Wengern-Ost.

Die Maßnahme betrifft die Abschnitte Teil A (km 60,85 bis 62,10) und Teil B (km 66,07 bis 67,03). Ziel ist die Instandsetzung des Oberbaus, der zuletzt in den 1950er Jahren erneuert wurde. Die Sanierung soll eine mögliche Sperrung des Gleisabschnitts zwischen Witten-Herbede und Wengern-Ost verhindern, um die Nutzung für den Güterverkehr, unter anderem durch DB Cargo und Holztransporte, aufrechtzuerhalten.

Die Finanzierung der Investitionen wird über das Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz angestrebt. Der RVR plant zudem, einen investiven Sonderzuschuss von maximal 100.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung zu stellen. Für die Übernahme der Bürgschaft wird eine EU-beihilferechtlich konforme Avalprovision erhoben. Die Durchführung der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.

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