Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zeitplan des Regionalplans Ruhr
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In einer Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Zeitplan des Regionalplans Ruhr. Durch die Verschiebung des Beschlusses zur zweiten Offenlage von September 2021 auf Dezember 2021 verschiebt sich auch der Beginn der Auswertung eingegangener Stellungnahmen von Februar auf Mai 2022. Weitere Verzögerungen würden den gesamten Aufstellungsverlauf und damit die Rechtskraft des Planwerks nach hinten verschieben.
Hinsichtlich des laufenden Normenkontrollverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht NRW liegen der Verwaltung keine Informationen zum aktuellen Verfahrensstand oder zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt vor. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt die Vorgabe bestehen, Abgrabungsbereiche in den Regionalplänen festzulegen. Die planerischen und rechtlichen Auswirkungen eines Urteils können erst berücksichtigt werden, wenn deren Tragweite feststeht.
Ein mögliches Kiesmoratorium wird von der Verwaltung kritisch bewertet. Ein Aussetzen der Verfahrensschritte zur Rohstoffgewinnung würde das Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr auf unbestimmte Zeit verzögern. Zudem sieht die Verwaltung keinen Nutzen in einer weiteren Verschiebung der zweiten Beteiligung, da die abwägungsrelevanten Belange bereits im Planentwurf enthalten sind. Die Verbandsversammlung soll nun über die Durchführung der zweiten Beteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben entscheiden.
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Dokumente
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