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Wahl des Regionaldirektors/der Regionaldirektorin

14/1434 · Beschlussvorlage · 23.01.2024 · Verbandsausschuss

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Die Beschlussvorlage 14/1434 des Verbandsausschusses regelt die Nachbesetzung der Position der Regionaldirektorin bzw. des Regionaldirektors des Regionalverbands Ruhr (RVR). Hintergrund ist der anstehende Ruhestand der derzeitigen Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel zum 31. März 2024. Zur Besetzung der vakanten Stelle wurde im Zeitraum vom 11. Dezember 2023 bis zum 8. Januar 2024 eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, worauf ein Auswahlverfahren unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen folgte.

Der vorliegende Beschluss sieht die Wahl einer Nachfolge für eine Amtszeit von acht Jahren ab dem 1. April 2024 gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) vor. Die entsprechende Person soll in die Besoldungsgruppe B 8 LBesO eingruppiert werden. Die finanziellen Auswirkungen der Personalentscheidung sind im Rahmen des bestehenden Haushalts neutral zu bewerten, sodass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.

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