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Integriertes regionales Entwicklungskonzept Metropole Ruhr

14/0955 · Beschlussvorlage · 23.02.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Metropole Ruhr soll die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Integrierten regionalen Entwicklungskonzeptes beauftragen. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie der Regionalplanungsförderung (RWP).

Grundlage ist die Reform des GRW-Koordinierungsrahmens, die seit Januar 2023 gilt. Um ab dem Jahr 2024 einen erhöhten Fördersatz von 90 Prozent statt bisher 60 Prozent zu erhalten, ist die Vorlage einer regionalen Entwicklungsstrategie in Form eines integrierten Konzepts Voraussetzung. Bei der Erarbeitung soll die Verwaltung vorhandene Entwicklungsstrategien und Masterpläne nutzen.

Die Koordination übernimmt das Referat Regionalentwicklung durch eine fachübergreifende Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Tochtergesellschaften BMR und RTG. Eine mögliche Unterstützung durch externe Dienstleister wird geprüft; hierfür können Fördermittel des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) beantragt werden. Die Fertigstellung des Konzepts ist bis Ende 2023 vorgesehen, wobei eine zeitliche Verzögerung bei der Einwerbung von notwendigen Fördermitteln möglich ist.

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