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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Radwege an Autobahnbrücken

14/0512-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 23.03.2022

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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der Bündnis 90/Die Grünen zur Infrastruktur von Radwegen an Autobahnbrücken hat die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) Stellung bezogen. Die Verwaltung stellte fest, dass die Fragen zu den Regelungen beim Neubau oder Ersatzneubau bedeutender Brücken, den Baustandards sowie zum Austausch mit Nachbarkommunen und den konkreten Planungen der Autobahn GmbH nicht in den fachlichen Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes fallen. Diese Themen liegen in der Verantwortung der Landesregierung bzw. der Autobahn GmbH.

Bezüglich der Synergieeffekte für das regionale Radwegenetz führt die Verwaltung aus, dass bei einer regelmäßigen Mitplanung und Errichtung von Radwegen an Brückenbauwerken erhebliche positive Netzeffekte zu erwarten seien. Aus fachlicher Perspektive wird empfohlen, die Errichtung von Radwegen an Autobahn- und Eisenbahnbrücken standardmäßig vorzusehen, sofern diese größere naturräumliche Barrieren überbrücken. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Chancengleichheit der Verkehrsträger des Umweltverbundes zu stärken.

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