Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Wasserwege
14/0522-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 23.03.2022
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema Wasserwege reagiert und dabei die Zuständigkeiten sowie die Rolle der Binnenschifffahrt in der Metropole Ruhr dargelegt. Die Verantwortung für die Planung, Errichtung und Unterhaltung von Bundeswasserstraßen liegt bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Der Regionalverband übernimmt lediglich die Integration der fachplanerischen Vorgaben im Rahmen der Regionalplanung, ohne dabei eine fachrechtliche oder planerische Zuständigkeit für die Wasserwege zu besitzen.
Im Rahmen des Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzeptes sieht die Verwaltung keine Veranlassung für eine intensivere Beschäftigung mit dem Wasserverkehr über das aktuelle Maß hinaus. Das Konzept thematisiert bereits Aspekte wie die Verkehrs- und Logistikinfrastruktur, die Digitalisierung der Binnenschifffahrt sowie die Landstromversorgung in Häfen.
Ein Ziel des Verbandes ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf umweltverträglichere Verkehrsträger wie die Schiene oder das Binnenschiff. Eine Notwendigkeit, Güterverkehr von der Bahn auf den Wasserweg zu verlagern, erkennt die Verwaltung jedoch nicht an. Der Zustand der Hafenanlagen wird als sehr gut beschrieben, wobei mit weiteren Ausbauplanungen der WSV zu rechnen ist. Die Verbandsversammlung wird über entsprechende Vorhaben regelmäßig in Kenntnis gesetzt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).