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Änderung der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr vom 10.10.2025

14/2282 · Beschlussvorlage · 18.09.2025 · Verbandsausschuss

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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/2282 sieht Änderungen der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Hintergrund sind Anpassungen der Gemeindeordnung NRW sowie des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr, die zum 1. November 2025 in Kraft treten werden.

Die Neuregelungen umfassen unter anderem die Anpassung der Definition des Altersvorsitzenden bei der Konstituierung der Verbandsversammlung. Zudem entfällt die Notwendigkeit, Einladungen, Tagesordnungen und Niederschriften an das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu versenden. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wird die Regelung zum Livestreaming aktualisiert: Eine vorherige Einwilligung aller Mitglieder ist nicht mehr erforderlich, wobei Mitglieder die Möglichkeit haben, eine Videoaufzeichnung ihrer Redebeiträge schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden abzulehnen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Differenzierung zwischen Fraktionen und Gruppen hinsichtlich der Rededauer sowie der Erhöhung des Quorums für Anträge auf geheime Abstimmungen und Wahlen auf ein Fünftel der Mitglieder. Die Ordnungsbestimmungen werden neu gefasst, um ein stufenweises Vorgehen bei Verstößen gegen die Sitzungsordnung zu ermöglichen. Zudem wird geregelt, dass betreuungsbedürftige Kinder an den Sitzungen teilnehmen dürfen, sofern die Ordnung und die Vertraulichkeit in nichtöffentlichen Teilen gewahrt bleiben. Die Änderungen sind haushaltsneutral und weisen keine klimarelevanten Auswirkungen auf.

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