Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW
14/1965 · Berichtsvorlage · 24.01.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250124093924-0
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- Anlage 3 als PDF ↗ · 20250124093925-2
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▶ KI-Zusammenfassung
Der Regionaldirektor hat eine Berichtsvorlage zur Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 vorgelegt. Die Vorlage, die dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnisnahme vorliegt, basiert auf den Regelungen der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO NRW).
Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit werden Ermächtigungen in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro übertragen, was zu einer entsprechenden Verschlechterung im Ergebnisplan führt. Für die Investitionstätigkeit belaufen sich die übertragenen Mittel auf etwa 7,2 Millionen Euro. Durch die Übertragung dieser Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen erhöht sich der Finanzmittelfehlbetrag insgesamt um rund 9,87 Millionen Euro.
Die Vorlage stellt fest, dass zwar keine zusätzliche Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist, die Übertragungen jedoch eine Haushaltsverschlechterung darstellen. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.
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