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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.11.2024 - 31.12.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1966 · Berichtsvorlage · 24.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr setzt sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 auseinander. In der Berichtsvorlage 14/1966 wird über die im Zeitraum vom 1. November 2024 bis zum 31. Dezember 2024 durch den Kämmerer genehmigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben informiert.

Die Entscheidungsgewalt des Kämmerers basiert auf dem Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands. Gemäß diesem Konzept entscheidet der Kämmerer über Haushaltsüberschreitungen unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils, während für Beträge oberhalb dieser Schwelle die Zustimmung der Verbandsversammlung notwendig ist. Die vorliegende Vorlage dient der förmlichen Kenntnisnahme der im genannten Zeitraum durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass für die betreffenden Ausgaben keine Nachveranschlagung erforderlich ist und die Haushaltsführung neutral bleibt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der beschriebenen Vorgänge.

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