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Verzicht auf Erörterung der Stellungnahmen zum RP Ruhr

14/0987 · Beschlussvorlage · 24.03.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll über einen Beschlussvorschlag entscheiden, auf die Durchführung einer Erörterung der Stellungnahmen zum neuen Regionalplan Ruhr zu verzichten. Ziel dieses Vorhabens ist es, das Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans zeitnah abzuschließen und den Prozess bis zum Ende des laufenden Jahres zu beenden. Die rechtliche Grundlage hierfür bietet das Landesplanungsgesetz NRW, welches dem regionalen Planungsträger die Entscheidung über die Durchführung einer Erörterung überträgt.

Die Verwaltung begründet den Verzicht mit der angestrebten Beschleunigung des Verfahrens. Erörterungen seien aufgrund des hohen Vor- und Nachbereitungsaufwands sehr zeitintensiv und führten selten zu wesentlichen Änderungen oder Kompromissen im Planentwurf. Zudem wird angeführt, dass viele Stellungnahmen aus den vorangegangenen Beteiligungsrunden durch planmäßige Änderungen bereits inhaltlich überholt seien. Da die eingegangenen Anregungen und Bedenken in den Beteiligungssynopsen bereits abschließend behandelt wurden, sehe die Verwaltung keinen inhaltlichen Mehrwert für das weitere Abwägungungsverfahren. Durch diesen Verzicht entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes.

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