Änderung der Geschäftsordnung
14/0632 · Beschlussvorlage · 24.05.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220608100539-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0632 sieht eine Änderung der Geschäftsordnung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor, um die rechtssichere Durchführung von Livestreams der Verbandsversammlung zu ermöglichen.
Durch die Einführung des neuen § 7a sollen Sitzungen aufgezeichnet, live im Internet übertragen und für drei Monate auf der Webseite www.ruhrparlament.de archiviert werden. Nach diesem Zeitraum werden die Dateien von der Internetseite gelöscht, wobei sie beim RVR weiterhin zwecks Niederschrift gespeichert bleiben. Die Übertragung einzelner Wortbeiträge in Bild und Ton ist nur mit vorheriger Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. Diese Einwilligung umfasst die Anzeige von Name, Fraktionszugehörigkeit sowie politischer Funktion und ist für die aktuelle Wahlperiode gültig, kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Ohne entsprechende Einwilligung müssen Bild- und Tonanteile ausgeblendet oder geschnitten werden. Für Mitglieder der Verbandsversammlung und den Verwaltungsvorstand ist zudem eine schriftliche Einwilligung gegenüber dem Referat 2 erforderlich.
Ergänzend wird § 19 angepasst, um die Archivierung des Livestream-Mitschnitts über die dreimonatige Frist hinaus für die Niederschrift zu regeln. Gleichzeitig entfällt die Regelung zur Vorlage von Tonmitschnitten, da hierfür kein Bedarf mehr besteht. Die vorliegende Änderung ist haushaltsneutral und verursacht keine zusätzlichen Kosten.
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(Prompt-Version v1, ca. 178 Wörter).