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Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion: Wasserwerk Volmarstein

14/2191-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 24.06.2025 · Verbandsversammlung

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In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Wasserwerk Volmarstein erläutert der Regionaldirektor den aktuellen Stand der Standortentwicklung. Entscheidend für die weitere Nutzung sind die formale Stilllegung des Wasserwerks sowie die Aufhebung der Wasserschutzzone. Die Verantwortung für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren liegt bei der Eigentümerin und Betreiberin, der AVU. Die entsprechenden Verfahren wurden noch nicht eingeleitet; die AVU befindet sich jedoch in Abstimmung mit den zuständigen Behörden über den Umfang und Ablauf der Verfahren. Ein Folgetermin zu diesem Thema ist für September 2025 angesetzt.

Aufgrund des noch ausstehenden Stilllegungsverfahrens verzögern sich derzeit die Grundstücksverhandlungen sowie die Projektentwicklung. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat zudem darauf hingewiesen, dass ein Erwerb der Wasserflächen der Ruhr nicht angestrebt wird und eine Übernahme der denkmalgeschützten Seilhängebrücke nur in einem vollständig sanierten Zustand erfolgt. Für das IGA-Projekt „Perlen an der Ruhr“ im Jahr 2027 sind aufgrund der voraussichtlich erst ab dem zweiten Halbjahr 2026 möglichen Aufhebung der Wasserschutzzone lediglich temporäre Maßnahmen im Außenbereich realisierbar. Die Absicht des RVR, das Gelände zu erwerben, reicht über die IGA 2027 hinaus und ist von einer vertraglichen sowie kommerziellen Einigung abhängig. Für die Durchführung der IGA könnte alternativ ein Nutzungsvertrag mit der AVU als Grundlage dienen, sofern die Wasserschutzzone aufgehoben ist.

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