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Förderfonds Interkultur Ruhr 2023 - weitere Anträge unter 5.000 EUR bewilligt durch die Regionaldirektorin

14/1161 · Berichtsvorlage · 24.07.2023

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Die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel hat im Rahmen des Förderfonds Interkultur Ruhr 2023 weitere Förderanträge bewilligt. Bei den betreffenden Anträgen handelt es sich um Projekte, deren Fördersumme jeweils unter 5.000 Euro liegt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Vielfalt wird über diese Bewilligungen im Rahmen einer Berichtsvollage zur Kenntnis gesetzt.

Die vorliegende Drucksache 14/1161 legt dar, dass die Entscheidungen der Regionaldirektorin bereits getroffen wurden. In Bezug auf die haushaltsmäßigen Auswirkungen ist festzuhalten, dass durch diese Bewilligungen keine Nachveranschlagung oder überplanmäßige Mittelbereitstellung notwendig ist. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des bestehenden Haushaltsplans, wodurch die Maßnahme als haushaltsneutral eingestuft wird. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen zudem keine klimarelevanten Auswirkungen aus diesen Förderentscheidungen hervor.

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