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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH

14/1661 · Beschlussvorlage · 24.07.2024 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung soll die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung für das Jahr 2023 zu erteilen.

Der Jahresabschluss weist für das Berichtsjahr einen Fehlbetrag von 5.762 T€ aus, was eine Veränderung gegenüber dem Vorjahresfehlbetrag von 6.222 T€ darstellt. Der Ausgleich erfolgt durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage. Im Jahr 2023 wurden Regelzuschüsse der Gesellschafter in Höhe von 4.298 T€ geleistet, ergänzt durch Sonderzuschüsse in Höhe von 2.018 T€ zur Kompensation von Corona- und kriegsbedingten Schäden sowie projektbezogene Investitionszuschüsse von 621 T€. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.

Der Bericht weist darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der rechtzeitigen und ausreichenden Gewährung von Zuschüssen durch die Gesellschafter abhängt, da die Einnahmen nicht zur vollständigen Deckung der Ausgaben ausreichen. Zur Stärkung der Finanzlage werden bestehende Gesellschafterdarlegungen in Höhe von 1.705 T€ erlassen und Tilgungszuschüsse in Höhe von 679 T€ gewährt. Ein nicht betriebsbedingter Deckungsbeitrag aus dem Verkauf des Hauses Herbede in Höhe von 965 T€ soll für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage verwendet werden. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 281 Mitarbeitende.

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