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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Freizeitzentrum Xanten GmbH

14/1662 · Beschlussvorlage · 24.07.2024 · Verbandsausschuss

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Die Beschlussvorlage 14/1662 sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Freizeitzentrum Xanten GmbH dazu ermächtigt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit verbunden ist die Entscheidung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie die Erteilung der Entlastung für die Geschäftsführung und den Verwaltungsrat für das Jahr 2023.

Der Jahresabschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Geschäftsjahr schloss mit einem Jahresfehlbetrag von 1.283 T€ ab, was eine leichte Erhöhung gegenüber dem Vorjahresverlust von 1.260 T€ bedeutet. Aufgrund des überplanmäßigen Verlusts ist die Liquidität der Gesellschaft angespannt; zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wurde ein Überbrückungsdarlehen in Höhe von 400 T€ genutzt, dessen Rückzahlung Ende 2025 fällig wird.

Da die Fortführung der Gesellschaft aufgrund struktureller Defizite von Zuschüssen der Gesellschafter abhängig ist, leisteten diese im Berichtsjahr Zuschüsse in Höhe von 588 T€ sowie weitere Zahlungen zur Sicherung der Liquidität in Höhe von 600 T€. Zum Stichtag beschäftigte das Unternehmen 53 Mitarbeiter.

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