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Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Windenergie auf der Halde Schöttelheide

14/1619-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 24.07.2024

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Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Windenergienutzung auf der Halde Schöttelheide in Bottrop reagiert. Im Rahmen der ersten Änderung des Landschaftsplans Bottrop war der RVR sowohl als Regionalplanungsbehörde als auch als Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt und hat dazu Stellung bezogen.

Obwohl die Halde Schöttelheide in einer ersten Analyse als grundsätzlich für den Windenergieausbau geeignet eingestuft worden war, wurde die Festlegung eines Suchraums für Windenergie in diesem Bereich im weiteren Prozess der Regionalplanänderung nicht weiterverfolgt. Grund hierfür ist die geplante Ausweisung der Halde als Naturschutzgebiet, was aus regionalplanerischer Sicht nicht zu beanstanden ist. Die Erreichung des regionalen Ziels, mindestens 2.036 Hektar Vorranggebiete für Windenergie festzulegen, ist dadurch nicht gefährdet. Der Fokus der weiteren Planung liegt auf Flächen, die mit den örtlichen räumlichen Gegebenheiten und planerischen Erfordernissen vereinbar sind.

Hinsichtlich der Flächenmeldung durch die Kommunen stellte die RVR-Verwaltung klar, dass die Ermittlung von Windenergiebereichen auf einer gesamträumlichen Plankonzeption der Regionalplanungsbehörde basiert und nicht auf Meldungen der Städte. Eine proaktive Meldung potenziell geeigneter Flächen durch die Stadt Bottrop war daher nicht erforderlich, weshalb auch kein Ausgleich für wegfallende Flächenpotenziale im Stadtgebiet notwendig ist.

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